Zollabgaben und MwSt. Bestimmungen EU ab 01.07.2021

Ab dem 1. Juli 2021 ist die bisherige Freigrenze von 22 Euro weggefallen. Das bedeutet, dass Sie in der Regel für jede Ware, die Sie in einem Drittland (z.B. USA, Großbritannien, China) bestellen, Einfuhrabgaben bezahlen müssen.

Seit diesem Zeitpunkt muss grundsätzlich für alle Sendungen aus einem Drittland eine Zollanmeldung abgegeben werden. Diese Aufgabe übernimmt in der Regel der Beförderer der Waren, also der zuständige Post- bzw. Kurierdienst, für Sie. Dieser bezahlt auch schon die fälligen Einfuhrabgaben an den Zoll. In der Regel müssen Sie dann die Abgaben bei der Zustellung der Sendung bei dem Beförderer bezahlen.

Abgaben von weniger als einem Euro werden jedoch nicht erhoben. Diese abgabenfreien Post- und Kuriersendungen können wie bisher direkt zugestellt werden, wenn keine Verbote und Beschränkungen entgegenstehen.

Für die Serviceleistung (Anmeldung der Sendung beim Zoll und Zahlung der Abgaben) verlangt der Post- bzw. Kurierdienst in der Regel auch eine Servicepauschale. Ob und in welcher Höhe gegebenenfalls eine Servicepauschale verlangt wird, erfragen Sie bitte bei dem zuständigen Post- bzw. Kurierdienst oder entnehmen diese den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Maßgeblich für die Berechnung der Einfuhrabgaben ist der Sachwert der Sendung. Entscheidend ist, welcher Betrag tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten.

Beispiel

Sie bestellen in China Kabelbinder im Wert von 10 Euro. Die Einfuhrumsatzsteuer ist 19 Prozent. Sendungen bis zu einem Wert von 150 Euro sind zollfrei. Verbrauchsteuern fallen keine an. Für die Zollabwicklung verlangt der Beförderer eine Servicepauschale(1) von 5 Euro, die bei der Zustellung kassiert wird.

Rechnungsendbetrag
10 Euro

Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer
10 Euro x 19 Prozent = 1,90 Euro

Servicepauschale(1)
5 Euro

Einfuhrumsatzsteuer und Servicepauschale(1)
1,90 Euro + 5 Euro = 6,90 Euro

Somit stellt Ihnen der Beförderer insgesamt 6,90 Euro in Rechnung.

(1)Anmerkung: Die Servicepauschale ist keine Einfuhrabgabe des Zolls! Bei Fragen, ob und in welcher Höhe eine Servicepauschale verlangt wird, wenden Sie sich bitte an den Beförderer. In diesem Beispiel wird eine Servicepauschale in Höhe von 5 Euro angenommen.

Textquelle: www.zoll.de

Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte auf der offiziellen Seite der Zollverwaltung: 

Direkter Link zur Zollverwaltung für Private